Online-Fahrzeugzulassung ab 1. September auch für Firmen möglich

04. September 2023: Die Digitalisierung hat längst auch im Zulassungswesen Einzug gehalten. Bereits seit dem 1. Oktober 2019 können Kfz-Halter Standardzulassungen über das Internet vornehmen. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am heutigen 1. September 2023 wird nun die vierte und letzte Ausbaustufe umgesetzt. Jetzt können erstmals auch Firmen und juristische Personen – also beispielsweise Autohäuser, Versicherungen oder Zulassungsdienstleister – Zulassungsvorgänge über i-Kfz-Portale abwickeln. Eine bedeutende Neuerung ab September ist zudem die sofortige Inbetriebsetzung. Damit können Bürgerinnen und Bürger das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug sofort im Straßenverkehr nutzen.

Die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung obliegt – wie alle zulassungsrechtlichen Aufgaben – den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Diese stellen entsprechende i-Kfz-Portale zur Verfügung. Auch die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Regensburg hat umfangreiche Vorarbeiten geleistet, damit die vollständige Automatisierung der Zulassungsvorgänge heute starten kann.

Was ändert sich am 1. September 2023?
Mit der sofortigen Inbetriebsetzung können Bürgerinnen und Bürger das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr nutzen, wenn hierfür der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt wurde und die zugeteilten Kennzeichenschilder vorliegen. Der Zulassungsnachweis ist von außen gut sichtbar im Fahrzeug abzulegen. Er hat eine zehntägige Gültigkeit. Die zuständige Zulassungsbehörde hat innerhalb von sechs Tagen nach der internetbasierten Zulassung die Fahrzeugdokumente und die Plaketten (auf speziellen Plakettenträgern) zuzusenden. Somit ist gewährleistet, dass keine Unterbrechung zur Verkehrsteilnahme vorliegt.

Eine weitere wesentliche Verbesserung besteht darin, dass es ab 1. September 2023 erstmals auch Firmen und juristischen Personen möglich ist, Zulassungsvorgänge online durchzuführen. Es können alle Anmeldungen, Abmeldungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen und Änderungen von Halterdaten über i-Kfz durchgeführt werden. Auch können ab diesem Datum E-, Saison- und H-Kennzeichen online ausgewählt werden.

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie die internetbasierte Zulassung abläuft, zeigt dieses Beispiel einer Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Erstzulassung).

Voraussetzungen:

1.                       Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit Sicherheitscode

2.                       Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

3.                       Gültige Bankverbindung mit IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin / des Halters

4.                       Identifizierung:

4.1.                   Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit eID-Funktion und eine auf dem  
                         Smartphonebefindlichen„AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät. Alternativ kann man sich mit der BundID mit
                         ELSTER-Zertifikat identifizieren.

4.2.                   Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat

 

Zwölf Schritte zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung:

1.                        Auf der Landkreis-Homepage https://www.landkreis-regensburg.de/ über „Bürgerservice“ und
                          „Auto und Verkehr“ zu „Kfz-Zulassungsstelle“ gehen und dort auf „Online-Zulassungsbehörde im
                           Bürgerserviceportal“ klicken

2.                       Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen

3.                       Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung II freilegen

4.                       Notwendige Daten der Antragsmaske ausfüllen (Fahrzeugidentifikationsnummer, Sicherheitscode der
                          ZBII,eVB-Nummer, IBAN des Halters, Kennzeichen auswählen [nächstes freies Kennzeichen, Wunsch-
                          kennzeichen
                          oder bereits reserviertes Kennzeichen])

5.                       Antragsdaten werden automatisiert validiert

6.                       Gebühren mit ePayment-System bezahlen

7.                       Eingaben und Antragstellung bestätigen

8.                       Antrag wird automatisch geprüft

9.                       Zulassungsbescheid und Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb
                          von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige
                          Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht
                          möglich.

10.                     Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und von außen gut sichtbar im Fahrzeug anbringen. Jetzt kann
                          man sofort losfahren.

11.                     Zulassungsbescheid, Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung I und II, Stempelplaketten und Prüfp-
                          laketten samt Plakettenträger werden von der Zulassungsstelle der Halterin / dem Halter postalisch zugesandt

12.                     Plaketten sind mit dem Plakettenträger auf die Kennzeichenschilder aufzubringen

Ein umfangreiches Informationsangebot einschließlich Erklär-Videos zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Kontakt.

Landratsamt Regensburg, Kfz-Zulassungsstelle, Tel. 0941 4009 390, Email: zulassungsstelle@landratsamt-regensburg.de