Informationen - Breitbandversorgung Markt Kallmünz
Neue Förderrichtlinie genehmigt
Die Förderrichtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) ist genehmigt und bei einem Besuch von Staatssekretär Füracker bei uns im VG Gebäude wurden die Fördersummen und Fördersätze für unsere Gemeinden veröffentlicht.
Gemeinde | Fördersumme | Fördersatz |
Markt Kallmünz | 890.000 Euro | 70% |
Schritt 1 (von 9 Schritten) Start ins Förderverfahren
Hier können Sie die IST Versorgung des Marktes Kallmünz kartografisch einsehen.
Start ins Förderverfahren:
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Kallmünz will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie neun verschiedene Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten und zweiten ist die IST-Versorgungssituation nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Erschließungsgebiet festzustellen.
Schritt 2 ( Markterkundung & Bekanntmachung)
Hier können Sie die IST Versorgung des Marktes kallmünz kartografisch einsehen.
Der Markt Kallmünz führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur aktuellen IST-Versorgungssituation im Erschließungsgebiet durch.
Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
Bekanntmachung
Schritt 3:
Der Markt Kallmünz hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms nach Nr. 4.3 ff. BbR vom 21.10.2014 bis zum 05.12.2014 die Markterkundung durchgeführt.
Das Ergebnis der Markterkundung wird hier im Dokument zum Download bereitgestellt.
Schritt 4:
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Vorläufiges Erschließungsgebiet
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Anlage zur Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Frist für das Auswahlverfahren sowie der Abgabetermin sind
neu auf 15.09.2015, 11.00 Uhr, festgesetzt.
Schritt 5: (Auswahlverfahren Ergebnis)
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber
für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem vom Markt Kallmünz definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Schritt 6: (Kooperationsvertrag)
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau des Marktes Kallmünz entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Vertragsunterzeichnung mit der Telekom am 07.06.2016
Breitbandpatin Birgit Feicht, Bürgermeister Ulrich Brey, Herr Hanke und Herr Köckeis von der Telekom
Der Förderbescheid über eine Summe von 268.216,00 € für den Ausbau der Breitbandversorgung der Gemeinde Kallmünz wurde am 24.06.2016 durch Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker an Bürgermeister Ulrich Brey überreicht.